Majestätsbrief Rudolfs II.

Rudolf II. Generiert mit DALL·E (OpenAI).

Als Majestätsbrief bezeichnet man ein 1609 in Prag erlassenes Dekret des römisch-deutschen Kaisers Rudolf II. (1552–1612), das den protestantischen Ständen des Königreichs Böhmen weitreichende Religions- und Kirchenrechte gewährte. Die protestantischen Stände umfassten dabei Hochadel (Herrenstand), Niederadel (Ritterstand) sowie die Bürger der königlichen Städte. Die Mehrheit der Bevölkerung – insbesondere Bauern und ländliche Unterschichten – gehörte hingegen nicht zu den politisch berechtigten Ständen und war daher nicht Teil der „ständischen Protestanten“, selbst wenn sie dem protestantischen Glauben angehörte.

Der Majestätsbrief garantierte den ständischen Protestanten die freie Ausübung ihrer Religion, den Schutz vor Glaubenszwang durch kirchliche wie weltliche Obrigkeiten sowie das Recht, eine eigene kirchliche Organisation mit Schulen und Konsistorien (kirchliche Verwaltungsbehörden) aufzubauen. Damit erhielt der Protestantismus in Böhmen eine rechtlich abgesicherte Stellung, die dem katholischen Kirchenwesen weitgehend ebenbürtig war.

Der Majestätsbrief von 1609 wurde nach der Schlacht am Weißen Berg von 1620 durch Kaiser Ferdinand II. persönlich zerschnitten und befindet sich heute, als Teil des Archivs der böhmischen Stände, im Nationalarchiv in Prag. Eine der wenigen zeitgenössischen beglaubigten Abschriften des Majestätsbriefs wird in der Christian-Weise-Bibliothek in Zittau verwahrt. Eine digitale Druckfassung von 1803 (übersetzt ins Frühneuhochdeutsche) ist in der Bayerischen Staatsbibliothek zu finden.

Quellen:

Anton (Hg.): Der von Kaiser Rudolph dem Zweiten den Protestanten in Böhmen ertheilte Majestätsbrief vom Jahre 1609, München 1803 (digitale Ausgabe: Bayerische Staatsbibliothek), https://mdz-nbn-resolving.de/details:bsb10448558, Zugriff am 02.12.2025.

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